Rechtsprechung
LG Leipzig, 12.08.2015 - 1 Qs 195/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,23920) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Akteneinsicht, Verletzter, Versagung, Ermessen
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Auf den Altar des Opferschutzes, oder: Akteneinsicht für die Nebenklage
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 24.10.2014 - 1 Ws 110/14
Strafverfahren: Versagung des Akteneinsichtsrechts des Verletzten wegen …
Auszug aus LG Leipzig, 12.08.2015 - 1 Qs 195/15
Mit Verteidigerschriftsatz vom 18.05.2015 nahm der Verteidiger zum Akteneinsichtsgesuch des Beistandes der Verletzten insoweit Stellung, dass aus seiner Sicht die beantragte Akteneinsicht gemäß § 406e Abs. 2 StPO wegen überwiegender schutzwürdiger Interessen des Angeschuldigten bzw. der Gefährdung des Untersuchungszweckes zu versagen sei unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Hamburg, NStZ 2015, S. 105.Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, wie dies bei der Entscheidung des OLG Hamburg, NStZ 2015, S. 105, vorliege, sei im vorliegenden Fall so nicht gegeben, da nicht nur eine Belastungszeugin vorhanden sei, sondern weitere Beweismittel, d.h. mehrere Zeugen, ein Sachverständiger und weitere Urkunden.
- BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04
Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen …
Auszug aus LG Leipzig, 12.08.2015 - 1 Qs 195/15
Bei der Beurteilung, ob der Untersuchungszweck bei einer Akteneinsicht durch einen Nebenklägervertreter gefährdet wäre, steht dem erkennenden Gericht ein weiter Ermessensspielraum zu (vgl. BGH, NJW 2005, S. 1519 f.).